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Höchstgericht weist Klage ab
Im Zusammenhang mit der bereits behördlich genehmigten Betriebszeitenerweiterung für Frachtflüge am blue danube airport linz hat die Gemeinde Pasching nun auch das zweite, von ihr angestrengte Gerichtsverfahren, verloren.
Die Gemeinde Pasching hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt, um die Aufhebung des Betriebszeiten-Bescheides für Frachtflüge am Flughafen Linz zu erwirken. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Gemeinde Pasching nicht zulässig ist und daher zurückgewiesen wird.
Im Februar dieses Jahres wurde bereits eine Klage der Gemeinde Pasching gegen den Flughafen Linz am Landesgericht Linz abgewiesen.
12. April 2004
Pressestelle
Flughafen Linz GesmbH